- Musikinstitut oder Musikschule?
Die Führung der Bezeichnung "Schule" ist durch das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) bestimmt. Ergänzend hierzu ist die Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung) erlassen worden. Beide Texte können hier als pdf - Datei heruntergeladen werden.
- Vertretung der öffentlichen Musikschulen sowie der Privaten Musikschulen und Musikinstitute
Während die öffentlichen Sing- und Musikschulen vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) vertreten werden, bietet der Landesverband Bayerischer Tonkünstler (LVBT) den Privaten Musikschulen und Privaten Musikinstituten eine Plattform für ihre spezifische Interessenvertretung an. - Förderung der Privaten Musikschulen und Musikinstitute
- Der LVBT verteilt nach bestimmten mit den Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmten Richtlinien staatliche Mttel an private Musikschulen/Musikinstitute für Investitionen, Fortbildungen etc.
- In einer jährlich vom LVBT einberufenen Sitzung findet neben einer Abstimmung über die Verteilung der Mittel ein intensiver Austausch über Fragen und Probleme der Privatmusiklehrer und ihrer Zusammenschlüsse (Musikschulen/Musikinstitute).
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