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Private Musikinstitute

  • Musikinstitut oder Musikschule?
    Die Führung der Bezeichnung "Schule" ist durch das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) bestimmt. Ergänzend hierzu ist die Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung) erlassen worden. Beide Texte können hier als pdf - Datei heruntergeladen werden.
  • Vertretung der öffentlichen Musikschulen sowie der Privaten Musikschulen und Musikinstitute
    Während die öffentlichen Sing- und Musikschulen vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) vertreten werden, bietet der Landesverband Bayerischer Tonkünstler (LVBT) den Privaten Musikschulen und Privaten Musikinstituten eine Plattform für ihre spezifische Interessenvertretung an.
  • Förderung der Privaten Musikschulen und Musikinstitute
    • Der LVBT verteilt nach bestimmten mit den Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmten Richtlinien staatliche Mttel an private Musikschulen/Musikinstitute für Investitionen, Fortbildungen etc.
    • In einer jährlich vom LVBT einberufenen Sitzung findet neben einer Abstimmung über die Verteilung der Mittel ein intensiver Austausch über Fragen und Probleme der Privatmusiklehrer und ihrer Zusammenschlüsse (Musikschulen/Musikinstitute).

 

1 Institute der Anschub- und Anschlussförderung
2 Förderung für Private Musikinstitute
3 Antrag zur Förderung
4 Richtlinien zur Förderung
 

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Gefördert durch das

Bayerische Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst