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Private Musiklehrkräfte

Die freiberuflich tätigen Musikpädagogen, auch Privatmusiklehrer (PML) genannt, bilden in Deutschland von jeher eine der wichtigsten Säulen der Musikerziehung. Sie führen in einem individuellen, auf den einzelnen Schüler zugeschnittenen Unterricht vom Elementarbereich der Musik bis zum Berufsstudium an einer musikalischen Ausbildungsstätte.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der individuellen Betreuung besonderer Begabungen. So erhalten zahlreiche Preisträger des Wettbewerbs „Jugend musiziert“  und Bewerber um die Eignungsprüfung an Hochschulen für Musik ihren Unterricht bei Privatmusiklehrern. Die Privatmusiklehrer im Landesverband Bayerischer Tonkünstler leisten also hochqualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht.

Trotz all dieser Bemühungen hat sich in den letzten Jahren die wirtschaftliche Situation der Privatmusiklehrer verschlechtert:

  • Der Ausbau der Ganztagesschulen gibt den Kindern kaum mehr Freiraum, am Nachmittag den Instrumentalunterricht zu besuchen. Ein tägliches, konzentriertes Üben ist unabdingbar für den Unterrichtserfolg. Das erfordert aber wiederum Zeit!
  • Das G8 mit seinen schulischen Anforderungen veranlasst viele Schüler den Instrumentalunterricht aufzugeben bzw. ihn gar nicht erst anzufangen.
  • Durch steigende Lebenshaltungskosten und unsichere berufliche Zukunftsperspektiven der Eltern verkleinert sich der Schülerkreis der PML ebenso.
  • Einerseits sinkende Geburtenzahlen, andererseits aber ein immer größer werdendes Angebot an Instrumentalmusiklehrern verschärfen die Situation weiterhin.
  • Musikalisch hochbegabten Kindern bieten die Musikhochschulen ein sog. „Pre-College“ an. Theorie- und Instrumentalunterricht erfolgen kostenfrei - eine weitere Hürde für den PML.
  • Die vom Staat geförderten Musikschulen besitzen ein breiteres Spektrum an Angeboten und können für den Endverbraucher oftmals kostengünstigeren Unterricht anbieten, als dies der PML als „freier Unternehmer“ leisten kann.

1 Förderung von Fortbildungsveranstaltungen
2 Würdigung des musikalischen Engagements
3 Unterrichtsvertrag
4 Ausschuss Private Musiklehkräfte (PML)
5 Zertifikat Privater Musikunterricht
6 Bestätigung Musikalische Früherziehung
 
 

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