Bestätigung Musikalische Früherziehung
Der TKVB hat in Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen eine Bestätigung erarbeitet, die es Mitgliedern des LVBT erlaubt unter den neuen Bestimmungen innerhalb der Kernzeiten in den Kindergärten in der MFE tätig zu werden.
Die Auflagen für die Erteilung der Bestätigung sind:
- eine musikpädagogische Qualifikation im Bereich der MFE/MGA
oder eine anderweitige musikpädagogische Qualifikation und eine Zusatzqualifikation im Bereich MFE/MAG
oder
- eine anderweitige musikpädagogische Qualifikation
und der Nachweis langjähriger erfolgreicher Tätigkeit in diesem Bereich, z.B. durch Bestätigung eines Einrichtungsträgers.
Mitglieder des TKVB, welche die in den Auflagen festgelegten Qualifikationen erfüllen, können die Bestätigung mit einem Antragsformular über den jeweiligen Regionalverband, in dem sie Mitglied sind, beantragen.
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