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Bestätigung Musikalische Früherziehung

Der TKVB hat in Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen eine Bestätigung erarbeitet, die es Mitgliedern des LVBT erlaubt unter den neuen Bestimmungen innerhalb der Kernzeiten in den Kindergärten in der MFE tätig zu werden.

Die Auflagen für die Erteilung der Bestätigung sind:

  • eine musikpädagogische Qualifikation im Bereich der MFE/MGA
oder
eine anderweitige musikpädagogische Qualifikation
und
eine Zusatzqualifikation im Bereich MFE/MAG

oder

  • eine anderweitige musikpädagogische Qualifikation
    und
    der Nachweis langjähriger erfolgreicher Tätigkeit in diesem Bereich, z.B. durch Bestätigung eines Einrichtungsträgers.

Mitglieder des TKVB, welche die in den Auflagen festgelegten Qualifikationen erfüllen, können die Bestätigung mit einem Antragsformular über den jeweiligen Regionalverband, in dem sie Mitglied sind, beantragen.

Link Bestätigung

Link Auflagen>

Link Antragsformular

 
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