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Ausschuss Gutachten (GUT)

Anerkennung der Künstlereigenschaft

  • Für den Nachweis eigenständiger künstlerischer Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt wird die Anerkennung der so genannten „Künstlereigenschaft“ benötigt. Der LVBT ist berechtigt, Gutachten zur Feststellung der Künstlereigenschaft für das Finanzamt auszustellen.
  • Der Gutachterausschuss tagt in der Regel einmal im Kalenderjahr. Er prüft die Unterlagen der eingegangen Anträge und erstellt danach ggf. ein Gutachten.
  • Kosten des Gutachtens:
    Erstellungsgebühr für Mitglieder € 50,00
    Erstellungsgebühr für Nichtmitglieder € 150,00

Entsprechende Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt:

  • Lebenslauf
  • Musikalischer Werdegang
  • Musikalische Ausbildungsnachweise
  • Nachweis über die Eigenständigkeit der Musik oder der Kompositionen
  • Konzerttermine
  • GEMA-Listen
  • CDs ….

Vorsitzende des Ausschusses:

  • Linde Dietl (Mitglied des erweiterten Vorstands)




 
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