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Ausschuss Gutachten (GUT) |
Anerkennung der Künstlereigenschaft
- Für den Nachweis eigenständiger künstlerischer Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt wird die Anerkennung der so genannten „Künstlereigenschaft“ benötigt. Der LVBT ist berechtigt, Gutachten zur Feststellung der Künstlereigenschaft für das Finanzamt auszustellen.
- Der Gutachterausschuss tagt in der Regel einmal im Kalenderjahr. Er prüft die Unterlagen der eingegangen Anträge und erstellt danach ggf. ein Gutachten.
- Kosten des Gutachtens:
Erstellungsgebühr für Mitglieder € 50,00 Erstellungsgebühr für Nichtmitglieder € 150,00
Entsprechende Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt:
- Lebenslauf
- Musikalischer Werdegang
- Musikalische Ausbildungsnachweise
- Nachweis über die Eigenständigkeit der Musik oder der Kompositionen
- Konzerttermine
- GEMA-Listen
- CDs ….
Vorsitzende des Ausschusses:
- Linde Dietl (Mitglied des erweiterten Vorstands)

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