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Mitgliedschaft im LVBT

  • Die Mitgliedschaft im Landesverband Bayerischer Tonkünstler e. V. ist in § 4 der Satzung geregelt.
    § 4 Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft von natürlichen und juristischen Personen im LVBT wird durch Aufnahme in einen regionalen Tonkünstlerverband erworben.
(2) Voraussetzung für die Aufnahme ist der Nachweis einer entsprechenden Vorbildung und Leistung im Musikberuf.
(3) Natürliche und juristische Personen, die bereit sind, den Zweck und die Ziele des LVBT aktiv und/oder materiell zu unterstützen, können als fördernde Mitglieder – auch direkt vom LVBT - aufgenommen werden.2Direkt vom LVBT aufgenommene fördernde Mitglieder werden einem regionalen Tonkünstlerverband zugewiesen.
(4) Personenbezogene Daten von Mitgliedern können in Dateien gespeichert, geändert, gelöscht oder aus Dateien übermittelt werden, soweit die Datenverarbeitung im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des LVBT liegt.
(5) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Beitrags an einen regionalen Tonkünstlerverband verpflichtet. 2Das Nähere regelt eine Beitragsordnung.
(6) Der LVBT kann Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder des LVBT ernennen.
(7) Die Mitgliedschaft im LVBT erlischt gleichzeitig mit der in einem regionalen Tonkünstlerverband.
  • Die Mitgliedschaft wird in einem regionalen Tonkünstlerverband erworben. Sie beinhaltet gleichzeitig auch die kooperative Mitgliedschaft im Landesverband Bayerischer Tonkünstler und gleichzeitig auch im Deutschen Tonkünstlerverband.
  • Für die Mitgliedschaft im einem regionalen Tonkünstlerverband sowie die kooperative Mitgliedschaft im  Landesverband Bayerischer Tonkünstler und im Deutschen Tonkünstlerverband wird vom regionalen Tonkünstlerverband ein jährlicher, steuerlich abzugsfähiger Beitrag zwischen 60 € und 90 € erhoben.
  • Ihren Aufnahmeantrag reichen Sie ggf. bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes oder bei einem regionalen Tonkünstlerverband ein.

Hier können Sie einen Aufnahmeantrag im pdf-Format herunterladen. > Aufnahmeantrag

 
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