
Seit dem 16. Dezember 2020 ist Präsenzunterricht im außerschulischen Bildungsbereich generell untersagt (vgl. Begründung zur 11. BayIfSMV). Gemäß § 20 Absatz 3 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) ist demzufolge der Unterricht an Musikschulen, aber auch jeder andere Musikunterricht aktuell ausschließlich in digitaler Form möglich. Zusätzlich finden Sie hier die Verordnungen und weiteren Informationen zum Musikunterricht, die lfd. aktualisiert werden:
StMGP_Verordnung zur Änderung der 11. Bay.IfSMV_24.02.2021
StMGP_Begründung zur Verordnung zur Änderung der 11. Bay.IfSMV_24.02.2021
StMGP_11. Bay.IfSMV_16.12.20-10.01.21: Verlängerung bis 07.03.2021
StMGP_Begründung der 11. BayIfSMV
StMUK_Rahmenhygieneplan bayerischer Schulen_11.12.2020
StMAS: PM_Kinderbetreuung ab 11.01.2021_07.01.2021
stmas: Rahmenhygieneplan Kindertagesstätten_21.12.2020