
Bildnachweis: Markus Spiske auf unsplash - Das neue Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe wird verlängert bis zum 30.06.2021. Pressemitteilung StMWK Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Die neuen Anträge können ab Ende Februar für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 – wie schon bei der letzten Antragsrunde – über Bayern Innovativ gestellt werden. Alle weiteren Informationen dazu hier Beantragung auf der Website von bayern-innovativ.