
Bildnachweis: Markus Spiske auf unsplash - Das neue Soloselbstständigenprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe kann ab 18.12.2020, 12.00 Uhr rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember beantragt werden. kann. Richtlinien Pressemitteilung Alle weiteren Informationen dazu hier Beantragung auf der Website von bayern-innovativ. Das Programm wird mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. PM_Hilfsprogramme erste Bilanz_15.01.2021