Rückforderungen Neustarthilfe und Soloselbstständigenprogramm

Alle Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen finden Sie hier Sollten Sie eine Rückforderung erhalten haben und derzeit nicht zahlungsfähig sein, stellen Sie oder Ihr Steuerberater bitte einen Antrag auf Stundung/Ratenzahlung hier Fragen zur Rückzahlung zum Soloselbständigenprogramm richten Sie bitte direkt an uns.