Um den Anfordernissen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, startet der Tonkünstlerverband Bayern e.V. im Rahmen des "Neustart-Pakets Freie Kunst" mit einem weiteren Projekt eine Beratungsoffensivezur beruflichen Orientierung. Mit einer Vielzahl von Online-Workshops, Impulsvorträgen und einem persönlichen Beratungsangebot begleitet der Tonkünstlerverband Bayern e.V. die Musikschaffenden rund um den Berufsalltag. Auch bei diesem Projekt handelt es sich um eine einmalige Maßnahme im Jahr 2022. Pressemitteilung TKVB
Das Projekt wird unterstützt und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Verfahren
Es sind keine Antragstellungen erforderlich! Die Workshops sind unter dem Kursprogramm des TKVB eingestellt und sind mit dem Logo Beratungsoffensive gekennzeichnet: Kursprogramm Beratungsoffensive TKVB
Alle Angebote werden für die Mitglieder kostengünstig angeboten. Nichtmitglieder und Interessenten können sich ebenfalls zu den einzelnen Workshops und Vorträgen anmelden.
Die Freiberuflichen Musikpädagog*innen bilden neben den Sing- und Musikschulen eine weitere Säule der Musikausbildung in Bayern. Derzeit gibt es in Bayern rund 2000 freiberufliche Musikpädagog*innen, die Mitglied im Tonkünstlerverband Bayern e. V. sind und ca. 30.000 Schüler*innen unterrichten. Seit 2013 konnte erstmals ein eigener Haushaltsansatz für die Förderung von Freiberuflichen Musikpädagog*innen geschaffen werden. Mit dem Vollzug der Richtlinien wurde der Tonkünstlerverband Bayern e.V. beauftragt. Die insoweit maßgebenden Qualitätsstandards werden über das Qualitätszertifikat sichergestellt.
werden unterstützt und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Antragstellung und Termine:
Bei Fragen zur Förderung gilt ausschließlich folgende Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zur Förderung und fügen Sie die aufgeführten Anlagen - wie beschrieben - hinzu:
Termin: 01.01.
Einreichung des Antrags auf Anerkennung der Förderfähigkeit mit den dazugehörigen Anlagen
Bis zu diesem Datum können Änderungen des Kosten- und Finanzierungsplanes aktualisiert werden. Die zu fördernde Maßnahme darf zur Änderungsmeldung nicht begonnen sein.
Termin: 04.11.
Einreichung der Belege und Kontoauszügen in Kopie zu allen beantragten Fördergegenständen.
Termin: bis 15.12.
Erstellung des Weiterleitungsvertrages auf Grundlage des bis 04.11. beleghaft eingereichten Verwendungsnachweises und der Vorgaben des Gutachtergremiums zur Förderung der Freiberuflichen Musikpädagog*innen.
Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an die Freiberuflichen Musikpädagog*innen. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt die Auszahlung der jeweiligen Fördersummen.
Die Privaten Musikinstitute sowie die freiberuflichen Musikpädagog*innen bilden neben den Sing- und Musikschulen eine weitere Säule der Musikausbildung in Bayern. Derzeit gibt es in Bayern rund 100 Private Musikinstitute, die Mitglied im Landesverband Bayerischer Privatmusikinstitute e. V. und im Tonkünstlerverband Bayern e.V. sind. Die Privaten Musikinstitute unterrichten ca. 25.000 Schüler*innen. Seit 2013 konnte erstmals ein eigener Haushaltsansatz für die Förderung der Privaten Musikinstitute geschaffen werden. Mit dem Vollzug der Richtlinien wurde der Tonkünstlerverband Bayern e. V. beauftragt. Die insoweit maßgebenden Qualitätsstandards werden über das Qualitätszertifikat sichergestellt.
werden unterstützt und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Antragstellung und Termine:
Bei Fragen zur Förderung gilt ausschließlich folgende Mail-Adresse:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zur Förderung und fügen Sie die aufgeführten Anlagen - wie beschrieben - hinzu:
TERMIN: 01.01.
Einreichung des Antrags auf Anerkennung der Förderfähigkeit mit den dazugehörigen Anlagen
Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan 2023 (Auflistung der einzelnen Fördergegenstände nach Vorgabe, Antrag mit jew. 50% der Fördergegenstände)
Anlage 2: Lehrerliste (alle Lehrkräfte zum 01.01. nach Vorgabe)
Anlage 3: Datenschutz - Projektförderung PMI
Antrag Projektförderung PMI 2023 Bitte speichern Sie das Formular zuerst auf Ihrem PC. Anschließend können Sie es u. a. mit dem kostenlosen Adobe Reader bequem ausfüllen. Das Ausfüllen direkt im Browserfenster kann zu Fehlern bei den Formularfeldern führen.
Bis zum diesem Datum können Änderungen des Kosten- und Finanzierungsplans aktualisiert werden. Die zu fördernde Maßnahme darf zur Änderungsmeldung nicht begonnen sein.
TERMIN: 04.11.
Einreichung der Belege und Kontoauszüge in Kopie zu allen beantragten Fördergegenständen.
Anlage 1: vorläufiger Verwendungsnachweis im Excel-Format - Noch in Überarbeitung Achtung: Es wird nur das Excel-Format akzeptiert!
TERMIN: bis Ende November
Sitzung Steuer- und Koordinierungsausschuss mit Anerkennung der Förderfähigkeit
Entscheidung über die Aufnahme neuer Institute in die Förderung
Festlegung der Förderausreichung (Festlegung prozentuale Fördersätze und Deckelungen)
Die im Steuer- und Koordinierungsausschuss festgelegte Fördersumme pro Institut kann nicht überschritten werden.
Termin: bis 15.12.
Erstellung des Weiterleitungsvertrages auf Grundlage des bis 04.11. beleghaft eingereichten vorl. Verwendungsnachweises und der Vorgaben des Steuer- und Koordinierungsausschusses.
Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an die Privaten Musikinstitute. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt die Auszahlung der jeweiligen Fördersumme.
Im Rahmen des Neustart-Pakets Freie Kunst" hat der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB) Fördermittel für die Aufstockung und Erweiterung einer bereits bestehenden Projektförderung der künstlerischen Musikpflege beantragt und die Bewilligung für das Projekt "'Tonkünstler live special" erhalten. Bei dem "Neustart-Paket Freie Kunst-Szene" handelt es sich um eine einmalige Maßnahme im Jahr 2022 mit dem Ziel, ein deutliches Zeichen für das Wiederaufleben des Kulturbetriebs im Bereich der Freien Kunst-Szene zu erreichen. Pressemitteilung TKVB
wird unterstützt und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Das weitere Vorgehen nach der Bewilligung des eingereichten Antrags:
Die Antragstellung ist abgeschlossen. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. hat 85 Anträge erhalten und konnte fast alle bewilligen. Insgesamt werden wir mit unseren Tonkünstlern in 195 Konzerten alle Regionen Bayerns bespielen. Wir freuen uns darauf!
Hinweis auf die Förderung:
Auf Plakaten, Programmbroschüren, Flyern etc. muss auf die Förderung durch den Freistaat Bayern hingewiesen werden.
Text:
Diese Veranstaltung wird ermöglicht durch den Tonkünstlerverband Bayern aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst im Rahmen des Projekts TONKÜNSTLER LIVE SPECIAL (hier bitte das Logo einsetzen)
Einstellung der Veranstaltung auf der Website des TKVB:
Wir bitten Sie, Ihre Veranstaltungen (bei mehreren Konzerten bitte jeweils einzeln) alle auf der Website des TKVB einzustellen. Dafür wurde ein Formular erstellt, so dass die Einstellung sehr einfach geht:
Wir erhalten diese Einstellung und können dann die Meldung einfach freischalten. Im Veranstaltungskalender von TONKÜNSTLER LIVE SPECIAL finden Sie dann alle eingestellten Konzerte.
Änderungen bei den Konzerten:
Bitte melden Sie uns alle Änderungen, die das Konzert betreffen (Termine, Veranstaltungsort, Musiker*innen, Kosten)
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich vom 17.10. bis 15.11.2022. Letzter Abgabetermin: 15.11.2022 - 23.59 Uhr! Die Konzerte für "Tonkünstler live special" müssen bis 31.03.2023 stattfinden. Über die bis zum Stichtag vorgelegten Anträge entscheidet eine vom TKVB berufene Jury.
Das Antragsformular muss online ausgefüllt sein. Eine Umwandlung als Scan bitten wir nicht vorzunehmen!
Versicherungsschutz: Bitte beachten Sie, dass Sie für Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmenden unbedingt einen eigenen Versicherungsschutz abschließen und die Versicherungsprämie im Antrag berücksichtigen. Unser Partner, die Versicherungskammer Bayern bietet einen Versicherungsschutz bei bis zu 500 Besucher*innen für € 80,00, mit Mietsachschäden für € 120,00 an. Bitte setzen Sie sich für den Abschluß der Versicherung direkt mit der Versicherungskammer Bayern in Verbindung:
Bei Veranstaltungen bis zu 200 Teilnehmenden ist der Versicherungsschutz über die Veranstaltungshaft-/Berufshaftpflichtversicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten.