Qualitätszertifikat
Das Qualitätszertifikat weist die musikpädagogische Befähigung und die Voraussetzungen für einen qualitativ hervorragenden Musikunterricht im genannten Fach aus. Es gilt gleichermaßen für den Unterricht an Musikschulen und Privaten Musikinstituten, für freiberuflichen Musikunterricht sowie für Musikunterricht an öffentlichen Einrichtungen. Das bayerische Qualitätszertifikat auf Basis der Sing- und Musikschulverordnung ist ein Markensiegel für die Einhaltung der Qualitätsstandards im Musikunterricht.
Einzelpersonen, die das Qualitätszertifikat vorlegen können und Institute, deren Lehrkräfte vollständig das Zertifikat nachweisen können, erhalten seit 2013 nach Maßgabe entsprechender Fördergrundsätze Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung. Die bewilligten Mittel werden durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung gestellt und durch den TKVB an die freiberuflichen MusikpädagogInnen und Privaten Musikinstitute ausgereicht.
Weitere Informationen zu den Projektförderungen erhalten Sie unter Musikschaffende/Private Musikinstitute und Musikschaffende/Freiberufliche MusikpädagogInnen.
Ansprechpartner zum Qualitätszertifikat:
- Steffen Zeller, Projektleiter Private Musikinstitute/freiberufliche MusikpädagogInnen
Qualitätszertifikat/Qualitätssicherung
- Michael Riedmaier, Assistenz der Geschäftsführung
Administrative Abwicklung zum Qualitätszertifikat
Downloads zum Qualitätszertifikat:
Antrag Qualitätszertifikat_06.04.2021
Antrag Verlängerung Qualitätszertifikat__15.07.2022
Antrag Fristverlängerung Qualitätszertifikat__Ablauf 2022_27.07.2022
Datenschutzerklärung_Qualitätszertifikat_26.02.2016.pdf
Informationen zum QZ im Bereich EMP.pdf
Informationen zum QZ im Bereich Klassik.pdf