Projektförderung - Freiberufliche Musikpädagog*innen
Allgemeine Informationen:
Die Freiberuflichen Musikpädagog*innen bilden neben den Sing- und Musikschulen eine weitere Säule der Musikausbildung in Bayern. Derzeit gibt es in Bayern rund 2000 freiberufliche Musikpädagog*innen, die Mitglied im Tonkünstlerverband Bayern e. V. sind und ca. 30.000 Schüler*innen unterrichten. Seit 2013 konnte erstmals ein eigener Haushaltsansatz für die Förderung von Freiberuflichen Musikpädagog*innen geschaffen werden. Mit dem Vollzug der Richtlinien wurde der Tonkünstlerverband Bayern e.V. beauftragt. Die insoweit maßgebenden Qualitätsstandards werden über das Qualitätszertifikat sichergestellt.
werden unterstützt und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Antragstellung und Termine:
Bei Fragen zur Förderung gilt ausschließlich folgende Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zur Förderung und fügen Sie die aufgeführten Anlagen - wie beschrieben - hinzu:
Termin: 01.01.
- Einreichung des Antrags auf Anerkennung der Förderfähigkeit mit den dazugehörigen Anlagen
- Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan FMP 2023
- Anlage 2: Datenschutz - Projektförderung FMP
Antrag Projektförderung FMP 2023
Anlage 1_Kosten- und Finanzierungsplan_FMP 2023
Anlage 2_Datenschutz Projektförderung FMP
Der Antrag auf Projektförderung FMP 2023 muss im Original bei uns eingehen! Die Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan senden Sie bitte nur an folgende E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Termin: 31.03.
- Einreichung des Verwendungsnachweises der Förderung des Vorjahres (endgültig)
Verwendungsnachweis_Projektförderung
Termin: bis 30.09.
- Bis zu diesem Datum können Änderungen des Kosten- und Finanzierungsplanes aktualisiert werden. Die zu fördernde Maßnahme darf zur Änderungsmeldung nicht begonnen sein.
Termin: 04.11.
- Einreichung der Belege und Kontoauszügen in Kopie zu allen beantragten Fördergegenständen.
Termin: bis 15.12.
- Erstellung des Weiterleitungsvertrages auf Grundlage des bis 04.11. beleghaft eingereichten Verwendungsnachweises und der Vorgaben des Gutachtergremiums zur Förderung der Freiberuflichen Musikpädagog*innen.
- Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an die Freiberuflichen Musikpädagog*innen. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt die Auszahlung der jeweiligen Fördersummen.
Downloads:
Grundsätze zur Förderung freiberuflicher Musikpädagogen.pdf
Kontakt
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31, 80335 München
- Steffen Zeller, Projektleiter Private Musikinstitute/freiberufliche MusikpädagogInnen
- Andrea Fink, Geschäftsführerin
Kontakt
Tags: Förderung