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Gutachten Künstlereigenschaft

Für den Nachweis eigenständiger künstlerischer Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt wird die Anerkennung der sogenannten "Künstlereigenschaft" benötigt. Ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen ertragsteuerlich als künstlerische und damit freiberufliche oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, hat das Finanzamt nach den Grundsätzen des H 15.6 (Künstlerische Tätigkeit) EStH und den darüber hinaus von der Rechtsprechung entwickleten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden.

Soweit die Hinzunahme von Sachverständigen erforderlich ist, hat der Steuerpflichtige die Möglicheit, sich an den jeweiligen Gutachterausschuss zu wenden. Dem Tonkünstlerverband Bayern e.V. ist durch das Landesamt für Steuern die Aufgabe übertragen, einen Gutachterausschuss für die steuerliche Veranlagung freischaffender Künstler*innen für Musik nach § 18 Abs. I Nr. 1 EStG zu bilden. Dieser Gutachterausschuss befindet darüber, ob die künstlerische Arbeit einen eigentständigen künstlerischen Ausdruck enthält. Mit dem ausgestellten positiven Gutachten des Gutachterausschusses kann der/die Antragsteller*in eine steuerliche Besserstellung bei den Finanzämtern beantragen.

Anmeldung zur Begutachtung:

Eine Anmeldung zur Begutachtung erfolgt per E-Mail direkt an den Tonkünstlerverband Bayern e.V.: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Einreichung der Unterlagen zur Begutachtung:

  • Aussagefähiger Lebenslauf, musikalischer Werdegang
  • musikalische Ausbildungsnachweise
  • Auftritte, Tourneedaten
  • Veröffentlichungen von CDs, Studio- und Livealben, Soundtracks u.a.
  • Nachweis über Eigenständigkeit der Musik oder der Kompositionen
  • Nachweis über künstlerische Erfolge oder Auszeichnungen
  • Presseveröffentlichungen und Kritiken
  • GEMA-Listen


Kosten:

Kosten für die Gutachtenerstellung für Mitglieder: € 100,00
Kosten für die Gutachtenerstellung für Nichtmitglieder: € 300,00

Hinweise:

Bei der Begutachtung ist besonders wichtig, dass die vom Steuerpflichtigen tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den Angaben entspricht, die dem Gutachten zur Feststellung der Künstlereigenschaft zugrunde gelegt werden.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass im Steuerrecht die Beweisumkehr gilt. D.H. der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass für ihn steuermindernde Umstände gelten, wie z.B. das Vorliegen der Künstlereigenschaft im ausgeübten Beruf. Die Kosten des Gutachtens sind daher vom Antragsteller*in, also dem Steuerpflichtigen, zu tragen.

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