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Aufgaben und Leistungen

Aufgaben des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. (TKVB)

 Der Tonkünstlerverband Bayern setzt sich für die Anliegen der bayerischen Musikschaffenden ein.

 

Der Tonkünstlerverband Bayern e.V.

  • vertritt als Berufsverband die Anliegen und Interessen der Mitglieder,
  • informiert und berät die Mitglieder in allen berufsrelevanten Fragen,
  • fördert die fachlichen und sozialen Belange des Berufsstandes und stellt berufliche Rahmenbedingungen zur Diskussion,
  • fördert die Kommunikation zwischen den regionalen Tonkünstlerverbänden, den verschiedenen Ausschüssen und den Mitgliedern,
  • stellt eine umfangreiche Sammlung regelmäßig aktualisierter Materialen und Unterlagen zur Verfügung,
  • entwickelt hochqualifizierte Fortbildungsangebote mit renommierten DozentInnen und bietet den Mitgliedern ein zeitgemäßes Fortbildungsprogramm zu günstigen Konditionen mit Förderungsmöglichkeiten an,
  • unterstützt gemeinsame Belange der regionalen Tonkünstlerverbände bei überregionalen Institutionen und Behörden,
  • arbeitet mit den Aus- und Fortbildungsstätten für Musikberufe zusammen,
  • leistet Nachwuchsarbeit und Begabtenförderung,
  • vertritt die Interessen auf Bundesebene,
  • sichert durch das Qualitätszertifikat, das gemeinsam mit dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V. und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergeben wird, pädagogische und künstlerische Qualität,
  • erstellt Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt für die Künstleranerkennung,
  • zeichnet als Herausgeber von Dokumenten musikalischen Schaffens im 20. Jahrhundert mit der Reihe »Komponisten in Bayern« und deren Tondokumenten,
  • veröffentlicht die Notenedition »Neue Töne« sowie weitere Publikationen,
  • steht in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Fragen zur Projektförderung der Privaten Musikinstitute/freiberuflichen MusikpädagogInnen,
  • berät im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Kindertagesstätten in Fragen der Qualifikation externer musikpädagogischer Anbieter und vermittelt Personal auf Anfrage,
  • berät Senioreneinrichtungen, Pflegezentren und Rehabilitationszentren zum Thema Musikgeragogik und vermittelt zertifizierte Fachkräfte für diese Einrichtungen,
  • leistet aktive Netzarbeit zwischen den Fachministerien, den Partnerverbänden, den Regierungen als Aufsichtsbehörden, den allgemeinbildenden Schulen sowie anderen künstlerisch und pädagogisch tätigen Einrichtungen, den Kindertageseinrichtungen, dem Bayerischen Musikrat, dem Deutschen Tonkünstlerverband und seinen Landesverbänden, den regionalen Tonkünstlerverbänden und den Ausschüssen „Jugend musiziert“ sowie weiteren Einrichtungen und Verbänden der kulturellen Bildung,
  • entsendet Vertreter und Fachberater in Ausschüsse und Gremien auf Landes- und Bundesebene.

Die Mitgliedschaft im Tonkünstlerverband Bayern e.V. ist somit ein Markensiegel für Musikberufe.

 

Leistungen des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V.

 

Der Tonkünstlerverband Bayern e.V.

  • fördert und unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten primär mit zeitgenössischer Musik in den regionalen Tonkünstlerverbänden,
  • fördert und unterstützt Interpreten und den musikalischen Nachwuchs in den regionalen Tonkünstlerverbänden,
  • fördert und unterstützt das Fortbildungsprogramm sowie die freiberuflichen MusikpädagogInnen mit Zuschüssen für Fortbildungsveranstaltungen,
  • fördert und unterstützt die Veröffentlichung der Herausgabe der Reihe »Komponisten in Bayern«,

Ziel der staatlichen Förderung im Rahmen der künstlerischen Musikpflege nach dem Bayerischen Musikplan ist die Unterstützung der Dezentralisierung und Regionalisierung des Angebots an künstlerischen Veranstaltungen.
Förderungswürdig sind alle Bereiche der künstlerischen Musik, der klassischen undvorklassischen Musik, der Kirchenmusik und zeitgenössischen Musik einschließlich Jazz.

 

Der Tonkünstlerverband Bayern e.V.

  • verwaltet die durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bereitgestellten Mittel für die Projektförderung Private Musikinstitute, führt die Weiterbewilligung durch und reicht diese Mittel an die Letztempfänger aus,
  • verwaltet die durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bereitgestellten Mittel für die Projektförderung freiberufliche MusikpädagogInnen, führt die Weiterbewilligung durch und reicht diese Mittel an die Letztempfänger aus.

Ziel der staatlichen Förderung im Rahmen der Projektförderung Private Musikinstitute/freiberufliche MusikpädagogInnen ist die Anerkennung der Wertigkeit des qualifizierten Musikunterrichts durch Zusammenschlüsse von MusikpädagogInnen, durch Private Musikinstitute und freiberufliche MusikpädagogInnen, die ergänzend zu den Sing- und Musikschulen einen Beitrag zum Auf- und Ausbau einer bayernweiten, flächendeckenden Versorgung des Musikunterrichts leisten.

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