Delegiertenversammlung
Das oberste Organ des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. ist die Delegiertenversammlung und Mitgliederversammlung im Sinne des BGB. Diese wird einmal jährlich als ordentliche Delegiertenversammlung einberufen.
Sie hat insbesondere die Aufgabe, den Vorstand und den erweiterten Vorstand (Ausschüsse) zu wählen und den Tätigkeitsbericht und den Haushalt zu genehmigen. Die Mitgliederversammlung tritt wieder am 14.04.2018 in Nürnberg zusammen.