Gutachten Künstlereigenschaft
Für den Nachweis eigenständiger künstlerischer Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt wird die Anerkennung der sogenannten „Künstlereigenschaft“ benötigt.
Ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen ertragsteuerlich als künstlerische und damit freiberufliche oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, hat das Finanzamt nach den Grundsätzen des H 15.6 (Künstlerische Tätigkeit) EStH und den darüber hinaus von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeit zu entscheiden.
Soweit die Hinzunahme von Sachverständigen erforderlich ist, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, sich an den jeweiligen Gutachterausschuss zu wenden. Dem Tonkünstlerverband Bayern e.V. ist durch das Landesamt für Steuern die Aufgabe übertragen, einen Gutachterausschuss für die steuerliche Veranlagung freischaffender Künstler*innen für Musik nach § 18 Abs. I Nr. 1 EStG zu bilden.
Dieser Gutachterausschuss befindet darüber, ob die künstlerische Arbeit einen eigenständigen künstlerischen Ausdruck enthält. Mit dem ausgestellten positiven Gutachten des Gutachterausschusses kann der/die Antragsteller*in eine steuerliche Besserstellung bei den Finanzämtern beantragen.
Anmeldung zur Begutachtung
Einreichung der Unterlagen zur Begutachtung
- Aussagefähiger Lebenslauf, musikalischer Werdegang
- musikalische Ausbildungsnachweise
- Auftritte, Tourneedaten
- Veröffentlichungen von CDs, Studio- und Livealben, Soundtracks u.a.
- Nachweis über Eigenständigkeit der Musik oder der Kompositionen
- Nachweis über künstlerische Erfolge oder Auszeichnungen
- Presseveröffentlichungen und Kritiken
- GEMA-Listen
Kosten
- Kosten für die Gutachtenerstellung für Mitglieder: 100,00 €
- Kosten für die Gutachtenerstellung für Nichtmitglieder: 300,00 €
Hinweise
Bei der Begutachtung ist besonders wichtig, dass die vom Steuerpflichtigen tatsächlich ausgeübte Tätigkeit den Angaben entspricht, die dem Gutachten zur Feststellung der Künstlereigenschaft zugrunde gelegt werden.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass im Steuerrecht die Beweisumkehr gilt. D.H. der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass für ihn steuermindernde Umstände gelten, wie z.B. das Vorliegen der Künstlereigenschaft im ausgeübten Beruf. Die Kosten des Gutachtens sind daher vom Antragsteller*in, also dem Steuerpflichtigen, zu tragen.
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