Projektförderung für Private Musikinstitute
Derzeit gibt es in Bayern rund 100 Private Musikinstitute, die Mitglied im Landesverband der freien Musikinstitute Bayern e.V. (ldfm) oder im Tonkünstlerverband Bayern e.V. sind. Die Privaten Musikinstitute unterrichten ca. 25.000 Schüler*innen.
Die Privaten Musikinstitute bilden neben den öffentlichen Sing- und Musikschulen im Sinne der Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung) eine weitere Säule der Musikausbildung in Bayern. Sie sollen die Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jugendliche, zum Singen und Musizieren führen.Sie stellen entsprechend ihres jeweiligen Profils ein musikpädagogischen Qualitätsanforderungen Rechnung tragendes Angebot an musikalischen Unterrichtsfächern bereit. Die musikalische Breitenförderung soll durch dieses Förderprogramm sichergestellt sein. Mit der Zuwendung wird die Wertigkeit des qualifizierten Musikunterrichts durch Zusammenschlüsse von mindestens drei Musikpädagoginnen bzw. Musikpädagogen oder durch Private Musikinstitute anerkannt und ergänzend zu den Sing- und Musikschulen ein Beitrag zum Auf- und Ausbau einer bayernweiten, flächendeckenden Versorgung des Musikunterrichts geleistet.
Seit 2013 konnte erstmals ein eigener Haushaltsansatz für die Förderung der Privaten Musikinstitute geschaffen werden. Mit dem Vollzug der Richtlinien wurde der Tonkünstlerverband Bayern e. V. beauftragt.
Private Musikinstitute im Tonkünstlerverband Bayern e.V. werden unterstützt und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Information vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Tonkünstlerverband Bayern e.V. zur Neustruktur der Projektförderung Private Musikinstitute 2025
- Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 05.08.2025
- Rundmail des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. vom 05.12.2024
- Rundmail des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. vom 03.06.2025
- Rundmail des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. vom 05.08.2025
- Rundmail des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. vom 19.09.2025
- Rundmail des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. vom 24.09.2025
- Rundmail des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. vom 25.09.2025
- Rundmail des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. vom 30.09.2025
Antragsstellung / Antragsfrist 2026 noch nicht bekannt
Förderregularien und -grundsätze
- Entwurf Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen für Private Musikinstitute durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Förderjahr 2025 (01.01. - 31.12.2025)
Antrag und Formulare zur Anerkennung der Förderfähigkeit für das Jahr 2026 inkl. Starthilfe für Neugründungen von Privaten Musikinstiutten
- Antrag auf Projektförderung Private Musikinstitute inkl. Starthilfe für Neugründungen von Privaten Musikinstituten
- Den Antrag benötigen wir per E-Mail und im Original per Post und dieser beinhaltet gleichzeitig die Beantragung der Starthilfe und den Sachbericht! Der Antrag muss bis spätestens 31.10.2025 bei uns in der Geschäftsstelle sein!
- Anlage 1: Hinweise zum Datenschutz
- Die Anlage Datenschutz benötigen wir im Original per Post!
- Anlage 2: Lehrerliste (Excel-Format)
- Die Lehrerliste benötigen wir nur per E-Mail: pmifoerderung@dtkvbayern.de
- Anlage 3: Aufstellung Kooperationen (Excel-Format)
-
Die Aufstellung Kooperationen benötigen wir nur per E-Mail: pmifoerderung@dtkvbayern.de
- Achtung: Die Anlage 4 ist nur relevant, wenn die Starthilfe für Neugründungen von Privaten Musikinstituten in Anspruch genommen wird!
- Anlage 4: Instrumentenliste (Excel-Format)
- Die Instrumentenliste benötigen wir im Original mit Unterschrit per Post und per E-Mail: pmifoerderung@dtkvbayern.de
Qualitätssicherung
Hilfestellungen
Abrechnung / Weiterleitungsvertrag
- Für die Abrechnung des Antrags auf Förderfähigkeit sind vssl. keine weiteren Unterlagen notwendig!
- Für die Abrechnung der Starthilfe für Neugründungen von Privaten Musikinstituten ist u.a. die Aufstellung "Abrechnung Instrumentenliste" einzueichen
- November für das Förderjahr 2025 (2026 vssl. Mitte des Jahres) Festlegung der Förderausreichung, Entscheidung über die Aufnahme neuer Institute in die Förderung
- Erstellung des Weiterleitungsvertrages auf Grundlage des eingereichten Antrages auf Projektförderung.
- Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an die Privaten Musikinstitute. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt die Auszahlung der jeweiligen Fördersumme.
Verwendungsbestätigung und Prüfung der Verwendung
Kontakt
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
- Steffen Zeller, Projektleiter PMI/FMP
- Michael Riedmaier, Kfm. Geschäftsführer
- Andrea Fink, Generalsekretärin
Aktuelles vom TKVB
Kommende Veranstaltungen
Juli
Juli
Aug.
Kommende Vorbereitungskurse
Kommende Fortbildungskurse
Aug.