Projektförderung für freiberufliche Musikpädagog*innen
Die Freiberuflichen Musikpädagog*innen bilden neben den Sing- und Musikschulen eine weitere Säule der Musikausbildung in Bayern.
Derzeit gibt es in Bayern rund 2000 freiberufliche Musikpädagog*innen, die Mitglied im Tonkünstlerverband Bayern e. V. sind und ca. 30.000 Schüler*innen unterrichten.
Seit 2013 konnte erstmals ein eigener Haushaltsansatz für die Förderung von Freiberuflichen Musikpädagog*innen geschaffen werden. Mit dem Vollzug der Richtlinien wurde der Tonkünstlerverband Bayern e.V. beauftragt. Die insoweit maßgebenden Qualitätsstandards werden über das Qualitätszertifikat sichergestellt.
Freiberufliche Musikpädagog*innen im Tonkünstlerverband Bayern e.V. werden unterstützt und gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Antragstellung und Termine
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse pmifoerderung@dtkvbayern.de.
Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zur Förderung und fügen Sie die aufgeführten Anlagen – wie beschrieben – hinzu.
Termin: 01.01. Eingangsstempel Tonkünstlerverband
- Einreichung des "Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit für das Jahr 2024" mit den dazugehörigen Anlagen.
Der „Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit für das Jahr 2024“ muss im Original bei uns eingehen. Die „Anlage 1 – Kosten- und Finanzierungsplan FMP 2024“ senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: pmifoerderung@dtkvbayern.de.
Termin: 31.03.
- Einreichung des Verwendungsnachweises der Förderung des Vorjahres (endgültig).
- Sachbericht zur Projektförderung Freiberufliche Musikpädagogen
- Verwendungsnachweis zur Projektförderung
- Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis
- Sachbericht zur Projektförderung Freiberufliche Musikpädagogen
- Bitte speichern Sie die beiden Formulare zuerst auf Ihrem PC. Anschließend können Sie es u. a. mit dem kostenlosen Adobe Reader bequem ausfüllen. Das Ausfüllen direkt im Browserfenster kann zu Fehlern bei den Formularfeldern führen.
Termin: 30.09.
- Bis zu diesem Datum können Änderungen des Kosten- und Finanzierungsplanes aktualisiert werden. Die zu fördernde Maßnahme darf zur Änderungsmeldung nicht begonnen sein.
Termin: 05.11. Eingangsstempel Tonkünstlerverband
- Einreichung der Belege und Kontoauszügen in Kopie zu allen beantragten Fördergegenständen.
Termin: 13.12.
- Erstellung des Weiterleitungsvertrages auf Grundlage des bis 05.11. beleghaft eingereichten Verwendungsnachweises und der Vorgaben des Gutachtergremiums zur Förderung der Freiberuflichen Musikpädagog*innen
- Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an die Freiberuflichen Musikpädagog*innen. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt die Auszahlung der jeweiligen Fördersummen.
Downloads
Alle Informationen zum Qualitätszertifikat finden Sie hier.
Kontakt
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
- Steffen Zeller, Projektleiter Private Musikinstitute/freiberufliche MusikpädagogInnen
- Andrea Fink, Geschäftsführerin
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