Projektförderungen Künstlerische Musikpflege hier: Studio für Neue Musik München / Würzburg
Im Rahmen der Projektförderung Künstlerische Musikpflege reicht der Tonkünstlerverband Bayern e.V. Zuwendungen für Veranstaltungen der Studios für Neue Musik Würzburg und München im Wege der Festbetragsfinanzierung an die Studios für Neue Musik München und Würzburg als Letztzuwendungsempfänger weiter.
Als zuwendungsfähige Ausgaben kommen nur Ausgaben in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt stehen. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Antragsstellung Termin: 01.01. für das 1. Halbjahr 2025 (01.01. – 30.06.) / Termin: 01.07. für das 2. Halbjahr 2025 (01.07. – 01.12.)
Förderregularien und -grundsätze
Formulare und Nachweise
- Antrag auf Projektförderung künstlerische Musikpflege – Veranstaltungen Studio für Neue Musik München/Würzburg (PDF-Format)
- Antrag auf Projektförderung künstlerische Musikpflege – Veranstaltungen Studio für Neue Musik München/Würzburg (Excel-Format)
- Einreichung Kalkulation (PDF. bzw. Papier-Format) gesamtes aktuelles Jahr (kann bis zum 31.03. nachgereicht werden)
Bitte speichern Sie das PDF-Formular zuerst auf Ihrem PC. Anschließend können Sie es u. a. mit dem kostenlosen Adobe Reader bequem ausfüllen. Das Ausfüllen direkt im Browserfenster kann zu Fehlern bei den Formularfeldern führen.
Die Einreichung des Antrages kann per E-Mail (PDF oder Excel-Format) oder per Post erfolgen. Als Anlage bitte den dazugehörigen Konzertflyer bzw. die entsprechende Beschreibung zum Projekt/Konzert und optional eine zusätzliche Kalkulation an folgende E-Mail-Adresse: michael.riedmaier@dtkvbayern.de senden. Die Unterlagen können auch gerne postalisch bei uns eingereicht werden.
Hilfestellungen
Bei Fragen zur Förderung der Künstlerischen Musikpflege bitten wir vom Ansprechparnter des Studio für Neue Musik um ausschließliche Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse info@dtkvbayern.de oder michael.riedmaier@dtkvbayern.de. Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zu den Förderungen und fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu.
Projektphase: 1. Halbjahr 2025 (01.01. – 30.06.) / 2. Halbjahr (01.07. – 01.12)
Abrechnung: 13.07 für das 1. Halbjahr (01.01. – 30.06.) / 03.12. für das 2. Halbjahr (01.07. – 01.12)
Formulare
Information zu den Weiterleitungsverträgen
- Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. erstellt zweimal im Jahr den Weiterleitungsvertrag auf Grundlage der eingereichten Abrechnung des Studio für Neue Musik.
- Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an den Ansprechpartner des Studio für Neue Musik. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt zweimal im Jahr die Auszahlung der jeweiligen Fördersumme.
Verwendungsnachweis: bis spätestens 31.03. des Folgejahres
Einstellung der Veranstaltung auf unserer Website
Kontakt
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
- Michael Riedmaier, Kfm. Geschäftsführer
- Andrea Fink, Generalsekretärin
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