Qualitätszertifikat
Ansprechpartner zum Qualitätszertifikat
Seit 2013 gibt es das gemeinsam vom Tonkünstlerverband Bayern e.V. und dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst herausgegebene Qualitätszertifikat Musikunterricht (QZ). Das Zertifikat erhalten MusikpädagogInnen oder Berufsmusiker mit einem abgeschlossenen Studium, die pädagogische Erfolge nachweisen können.
Falls kein anerkannter musikalischer oder musikpädagogischer Abschluss vorliegt, kann das Qualitätszertifikat im Rahmen eines Gutachterprozesses vergeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Downloads unten.
Das Qaulitätszertifikat wird nach drei Jahren verlängert, sofern der Besuch von Fortbildungskursen und Unterrichtserfolge nachwiesen werden kann.
Eltern können bei Lehrern, die das Zertifikat besitzen, sicher sein, dass der Unterricht auf neuestem Stand und von hoher Qualität ist.
Zudem ist das Qualitätszertifikat Im Rahmen der Förderung für Private Musikinstitute eine Möglichkeit, die Qualifikation der Lehrkräfte nachzuweisen, aber seit 2026 keine zwingende Voraussetzung für alle Lehrkräfte an den geförderten Instituten.
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Steffen Zeller
Projektleiter Private Musikinstitute / freiberufliche Musikpädagog*innen
Qualitätszertifikat / Qualitätssicherung -
Michael Riedmaier
Kfm. Geschäftsführer
Administrative Abwicklung zum Qualitätszertifikat
Downloads
- Antrag auf Zuerkennung des Qualitätszertifikats
- Antrag auf Verlängerung des Qualitätszertifikats
- Antrag auf Fristverlängerung für die Verlängerung des Qualitätszertifikats
- Datenschutzerklärung Qualitätszertifikat zum Musikunterricht
- Informationen zum Qualitätszertifikat im Bereich EMP
- Informationen zum Qualitätszertifikat im Bereich Klassik
- Informationen zum Qualitätszertifikat im Bereich Popmusik
- Informationen bei einer Absage des Qualitätszertifikat
- Richtlinien zum Qualitätszertifikat
- Rückantwort zum Qualitätszertifikat für Institute
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