JU[MB]LE – Jugendensemble für Neue Musik Bayern

JU[MB]LE – Jugendensemble für Neue Musik Bayern

Projektförderungen Künstlerische Musikpflege hier: JU[MB]LE - Jugendensemble für Neue Musik Bayern

Im Rahmen der Projektförderung Künstlerische Musikpflege reicht der Tonkünstlerverband Bayern e.V. Zuwendungen für das Projekt JU[MB]LE – Jugendensemble für Neue Musik Bayern im Wege der Festbetragsfinanzierung an den Regionalverband „Tonkünstler München e.V.“ als Letztzuwendungsempfänger weiter.

Als zuwendungsfähige Ausgaben kommen nur Ausgaben in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt stehen. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

 

Antragstellung und Termine

Bei Fragen zur Förderung der Künstlerischen Musikpflege bitten wir vom Regionalverband um ausschließliche Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse info@dtkvbayern.de oder michael.riedmaier@dtkvbayern.de. Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zu den Förderungen und fügen Sie die aufgeführten Anlagen – wie unten beschrieben – hinzu.

Der Antrag auf die Projektförderung JU[MB]LE – Jugendensemble für Neue Musik Bayern kann im Original oder per E-Mail bei uns eingehen! 

Als Anlage bitte den dazugehörigen Konzertflyer bzw. die entsprechende Beschreibung zum Projekt/Konzert und optional eine zusätzliche Kalkulation an folgende E-Mail-Adresse: michael.riedmaier@dtkvbayern.de senden. Die Unterlagen können auch gerne postalisch bei uns eingereicht werden.

 

Termin: 01.01. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2025

Die Einreichung kann per E-Mail (PDF oder Excel-Format) oder per Post erfolgen.

Bitte speichern Sie das PDF-Formular zuerst auf Ihrem PC. Anschließend können Sie es u. a. mit dem kostenlosen Adobe Reader bequem ausfüllen. Das Ausfüllen direkt im Browserfenster kann zu Fehlern bei den Formularfeldern führen.

Termin: 31.03.

Einreichung des Verwendungsnachweises der Förderung des Vorjahres (endgültig) mit der Originalunterschrift per Post

Termin: 31.05 (für das 1. Halbjahr) / 30.09. (für das zweite Halbjahr)

Bis zu diesem Datum können Änderungen des Kosten- und Finanzierungsplans aktualisiert und bei uns eingereicht werden. Bitte reichen Sie uns hierfür den aktualisierten Antrag auf Projektförderung mit aktualisiertem Kostenplan ein. Die zu fördernde Maßnahme darf zur Änderungsmeldung nicht begonnen sein.

Termin: 13.07. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für die Abrechnung des 1. Halbjahr 2025 (01.01. – 30.06.)

Termin: 03.12. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für die Abrechnung des 2. Halbjahr 2025 (01.07. – 01.12.)

Einreichung der Abrechnung mit dem entsprechenden Konzertprogramm und weiteren Informationen (sofern nicht bereits bei der Anmeldung eingereicht). Belege hierfür müssen nicht mehr eingereicht werden. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. ist jedoch berechtigt stichprobenweise einzelne Belege für das eingereichte Projekt anzufordern.

Termin: Mitte Juli für das erste Halbjahr 2025 / Mitte Dezember für das zweite Halbjahr 2025

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Kontakt

Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München

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