In dieser Online-Infoveranstaltung wird Ihnen von unserem Projektleiter Steffen Zeller die Möglichkeit erörtert, ob und mit welchen Voraussetzungen der freiberufliche Musikpädagoge ein Institut gründen und anschließend die Projektförderung Privater Musikinsitute beantragen kann.
Auszug aus dem Entwurf der Grundsätze für die Projektförderung Private Musikinstitute:
Gefördert werden können musikpädagogische Ausbildungseinrichtungen als Zusammenschlüsse von mindestens drei Musikpädagoginnen bzw. Musikpädagogen und Private Musikinstitute, die von natürlichen Personen sowie juristischen Personen des Privatrechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts getragen werden
Nachweis der Qualitätssicherung
- künstlerisch-pädagogischer Abschluss
- rein künstlerischer Abschluss mit der Voraussetzung pädagogischer
Kompetenzen
- ohne vergleichbaren Abschluss, Prüfung des Qualitätsstandards, z.B.
über das Qualitätszertifikat oder andere vergleichbare Nachweise.
Neugründung von Privaten Musikinstituten
Bei der Neugründung von Privaten Musikinstituten kommt eine besondere Förderung in Betracht, um die Anschaffung von Instrumenten zu unterstützen (Starthilfe).
Informationen zur Projektförderung Private Musikinstitute (Antragsfrist 31.10.2025!):
https://www.dtkvbayern.de/projektfoerderung/fuer-private-musikinstitute/
Alle freiberuflichen Musikpädagog*innen, die die Zugangsvoraussetzungen der Projektförderung Private Musikinstitute erfüllen.
Steffen Zeller – Projektleiter PMI/FMP
zuständig für die Projektförderung Private Musikinstitute/Freiberufliche Musikpädagogen, Qualitätssicherung und für das Qualitätszertifikat
* = Pflichtfeld
Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB) ist mit 3000 Mitgliedern der größte Berufsverband für Musikschaffende im Freistaat Bayern.