Der Vortrag beleuchtet die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu abhängiger Beschäftigung an Musikschulen/Musikinstituten in den letzten Jahren und zeigt die Konsequenzen auf, die sich daraus nicht nur für die Kulturlandschaft, sondern auch für den „musikalischen Tausendfüßler“, den Musiker, ergeben. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der Frage, wie dem gewandelten Gesamtbild des Musikers auch durch Änderung gesetzlicher Vorgaben Rechnung getragen werden muss.
Neben dem Jurastudium in Bonn (1985-1991) fünf Jahre Lehrtätigkeit an der Musikschule Siegburg im Fach Querflöte, danach Promotion und Referendariat, von 1997 bis 2000 Staatsanwältin, seit 2000 Rechtsanwältin, seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2007 in eigener Anwaltskanzlei in Ratingen. Seit 1988 Mitglied des DTKV. Von 2010 bis 2015 Verbandsanwältin des Landesverbandes NRW des DTKV. Zahlreiche Vorträge an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf, der Hochschule für Musik Detmold und der Landesmusikakademie NRW zu rechtlich relevanten Themen für Musikpädagogen.
Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB) ist mit 3000 Mitgliedern der größte Berufsverband für Musikschaffende im Freistaat Bayern.