Obwohl die Künstlersozialkasse (KSK) bereits seit über 40 Jahren existiert, gibt es in der Kulturlandschaft noch immer viele Missverständnisse, was die KSK leistet und welche Rechte und Pflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen.
Was genau ist die Künstlersozialversicherung und unter welchen Voraussetzungen müssen Unternehmen eine Künstlersozialabgabe abführen? Neben diesen Basics werden auch die für die Musiklandschaft besonders relevanten Urteile des Bundessozialgerichts zur Bandleaderproblematik sowie zur Abgabepflicht von Musikschulen besprochen.
Dr. Florian Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der mehrfach von JUVE als „Kanzlei des Jahres für Medien“ ausgezeichneten Kanzlei Lausen Rechtsanwälte in München. Vor mehr als zehn Jahren hat sich Herr Dr. Sperling auf das unbeliebte und damals noch weitgehend unbekannte Thema Künstlersozialabgabe spezialisiert. Hierzu hält er laufend Seminare und Workshops und publiziert regelmäßig zum Thema. Im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums hat Herr Dr. Sperling an dem Forschungsbericht „Digitale Verwertungsformen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Künstlersozialversicherung“ mitgearbeitet.
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Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB) ist mit 3000 Mitgliedern der größte Berufsverband für Musikschaffende im Freistaat Bayern.