Umsatzsteuerbefreiung

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Umsatzsteuerbefreiung

1. Reform der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen zum 01.01.2025

Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG wird durch das Jahressteuergesetz 2024 neu gefasst. Die Reform trat zum 01.01.2025 in Kraft. Es ergeben sich folgende Änderungen:

§ 4 Nr. 21 UStG – Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Derzeit erstellt das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsverfügung, die die Umsetzung der Neuerungen für die Regierungen und Finanzämter weiter konkretisieren wird. Sobald diese veröffentlicht ist, wird sie ebenfalls auf dieser Seite verlinkt.

2. Antrag auf Befreiung zur Umsatzsteuerbefreiung

In Bayern muss der Antrag auf Befreiung zur Umsatzsteuerbefreiung bei der jeweils zuständigen Regierung (Wohnort) gestellt werden.

3. Anmeldung zur Beratung

Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. berät zur Umsatzsteuerbefreiung. Eine Anmeldung zur Beratung erfolgt per E-Mail direkt an den Tonkünstlerverband Bayern e.V.: info@dtkvbayern.de

4. Einreichung der Unterlagen zur Beratung

Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB) ist mit 3000 Mitgliedern der größte Berufsverband für Musikschaffende im Freistaat Bayern.

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