Umsatzsteuerbefreiung
1. Reform der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen zum 01.01.2025
Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG wird durch das Jahressteuergesetz 2024 neu gefasst. Die Reform trat zum 01.01.2025 in Kraft. Es ergeben sich folgende Änderungen:
- Der Wortlaut in Nr. 21 Buchst. a) UStG wird an das EU-Recht angepasst. Künftig sind „Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung“ befreit. Das Bescheinigungsverfahren durch zuständige Landesbehörden bleibt erhalten. Auch wenn sich der Wortlaut ändert (bisher musste “auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet“ werden) sollten bislang erteilte Befreiungen weiter gelten.
- Der „Privatlehrer“ wird in die nationale Steuerbefreiung aufgenommen, Nr. 21 Buchst c) UStG.
Derzeit erstellt das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsverfügung, die die Umsetzung der Neuerungen für die Regierungen und Finanzämter weiter konkretisieren wird. Sobald diese veröffentlicht ist, wird sie ebenfalls auf dieser Seite verlinkt.
2. Antrag auf Befreiung zur Umsatzsteuerbefreiung
In Bayern muss der Antrag auf Befreiung zur Umsatzsteuerbefreiung bei der jeweils zuständigen Regierung (Wohnort) gestellt werden.
3. Anmeldung zur Beratung
Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. berät zur Umsatzsteuerbefreiung. Eine Anmeldung zur Beratung erfolgt per E-Mail direkt an den Tonkünstlerverband Bayern e.V.: info@dtkvbayern.de
4. Einreichung der Unterlagen zur Beratung
- a) Beratungstermin in der Geschäftsstelle vereinbaren. Kontakt Geschäftsstelle: 089/54212080 Beratungsleistung über: Andrea Fink, Generalsekretärin TKVB
- b) Ein kostenfreier Beratungstermin wird für ein Zeitfenster von 45 Minuten angesetzt. Über dieses Zeitfenster hinaus, wird die Beratungsstunde mit € 50,00 in Rechnung gestellt.
- c) Den Antrag der jeweiligen Regierung bittet der TKVB ausgefüllt mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen (Zeugniskopien/Abschlüsse/Vergleichbares) nach Terminvereinbarung direkt an Frau Andrea Fink zur Prüfung zu übermitteln: E-Mail: andrea.fink@dtkvbayern.de
- d) Der Beratungstermin findet dann aufgrund der vorgeprüften Unterlagen statt. Es werden zur Antragseinreichung Empfehlungen ausgesprochen.
- e) Sollte ein Gutachten erforderlich sein, müssen die Bedingungen dafür eigens abgeklärt werden.
- f) In besonders komplexen Fällen steht Herr Dipl. Kfm. Dieter Simon von der Steuerkanzlei Nussmann beratend zur Seite. Termine werden ausschließlich über die Geschäftsstelle des TKVB abgestimmt.
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