Das Gesetzgebungsverfahren zur aktuellen Reform ist inzwischen abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 5. Dezember beschlossen, der Bundesrat hat ihm am 19. Dezember zugestimmt – trotz der im Verfahren vorgebrachten Hinweise und Änderungsvorschläge des DTKV und anderer Kulturverbände.
Mit dem Gesetz wird unter anderem die sogenannte Aktivrente eingeführt. Ziel ist es, Erwerbstätigkeit über das reguläre Rentenalter hinaus zu erleichtern. Die Regelung orientiert sich dabei vor allem an klassischen Beschäftigungsverhältnissen und berücksichtigt die besonderen Erwerbsrealitäten selbstständiger Künstlerinnen und Künstler sowie musikpädagogischer Tätigkeiten bislang nur unzureichend. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.
Der DTKV und seine Landesverbände werden sich daher auch nach dem Gesetzesbeschluss weiterhin für praxistaugliche, rechtssichere und sozial angemessene Rahmenbedingungen einsetzen – sowohl für tariflich abgesicherte Beschäftigungen als auch für freiwillig ausgeübte selbstständige Tätigkeiten. Infos Bundesregierung hier