Das sogenannte Herrenberg-Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung selbstständiger Tätigkeiten, insbesondere im musikpädagogischen Bereich. Der DTKV bringt sich vor diesem Hintergrund aktiv und kontinuierlich in den politischen Meinungsbildungsprozess ein.
Die Übergangslösung endet zum 31.12.2026. Ziel ist es, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetz erarbeitet, welches die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit im Auftrag Dritter branchenübergreifend regeln soll.
Im Fachausschuss „Arbeit und Soziales“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bringen sich Rechtsanwalt Hans-Jürgen Werner, Rechtsanwältin Dr. Uta Freudenberg sowie Martin Behm als Vizepräsident des DTKV maßgeblich in die fachliche Bewertung und die Weiterentwicklung der Positionen ein. Der Deutsche Kulturrat hat hierzu bereits eine Stellungnahme veröffentlicht; eine entsprechende Positionierung des Deutschen Musikrates befindet sich in Vorbereitung.
Darüber hinaus arbeitet der TKVB in einer vom DTKV eingerichteten Task Force mit. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die Anliegen und Bedarfe aller Landesverbände zusammenzuführen und in einem gemeinsamen Positionspapier aufzubereiten, das als Grundlage für weitere Gespräche und Forderungen gegenüber der Politik dient.
Der TKVB informiert weiterhin über die weiteren Entwicklungen dieser Arbeit und deren Ergebnisse.