Die Übergangsregelung zum Herrenberg-Urteil wird offiziell um ein weiteres Jahr verlängert und gilt nun bis zum 31.12.2027.
Das Bundestagsbüro von Dr. Markus Reichel (CDU) hatte die Verlängerung bereits bestätigt. Nach Kritik an fehlendem Zeitplan und mangelnder Transparenz wurde die Frist von Jens Spahn und Matthias Miersch ausgehandelt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hält dennoch an seinem Zeitplan fest. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in den zuständigen Arbeitsgruppen beraten werden. Eine Videokonferenz mit dem zuständigen Sektionsleiter wurde angekündigt.
Auch Der Tagesspiegel berichtet über die Verlängerung hier Der Deutscher Tonkünstlerverband (DTKV) wird dort mit seiner Position klar benannt.
Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen. Das Positionspapier des DTKV und seiner Landesverbände und die Pressemitteilung finden Sie hier