Projektförderungen Künstlerische Musikpflege hier: Zeitgenössische Musik/Nachwuchsförderung
Im Rahmen der Projektförderung Künstlerische Musikpflege reicht der Tonkünstlerverband Bayern e.V. Zuwendungen für Veranstaltungen im Bereich der Zeitgenössischen Musik/Nachwuchsförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung an die regionalen Tonkünstlerverbände als Letztzuwendungsempfänger weiter, sofern diese über den jeweiligen Regionalverband eingereicht werden.
Als zuwendungsfähige Ausgaben kommen nur Ausgaben in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt stehen. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Antragsstellung Termin: 01.01. für das 1. Halbjahr 2025 (01.01. – 30.06.) / Termin: 01.07. für das 2. Halbjahr 2025 (01.07. – 01.12.)
Förderregularien und -grundsätze
Formulare und Nachweise
Bitte speichern Sie das PDF-Formular zuerst auf Ihrem PC. Anschließend können Sie es u. a. mit dem kostenlosen Adobe Reader bequem ausfüllen. Das Ausfüllen direkt im Browserfenster kann zu Fehlern bei den Formularfeldern führen.
Die Einreichung des Antrages kann per E-Mail (PDF oder Excel-Format) oder per Post erfolgen. Als Anlage bitte den dazugehörigen Konzertflyer bzw. die entsprechende Beschreibung zum Projekt/Konzert und optional eine zusätzliche Kalkulation an folgende E-Mail-Adresse: michael.riedmaier@dtkvbayern.de senden. Die Unterlagen können auch gerne postalisch bei uns eingereicht werden.
Hilfestellungen
- Hilfestellung zum Antrag – noch in Arbeit
Projektphase: 1. Halbjahr 2025 (01.01. – 30.06.) / 2. Halbjahr (01.07. – 01.12)
Abrechnung: 13.07 für das 1. Halbjahr (01.01. – 30.06.) / 03.12. für das 2. Halbjahr (01.07. – 01.12)
Formulare
Information zu den Weiterleitungsverträgen
- Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. erstellt zweimal im Jahr den Weiterleitungsvertrag auf Grundlage der eingereichten Abrechnung der Regionalverbände.
- Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an den Regionalverband. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt zweimal im Jahr die Auszahlung der jeweiligen Fördersumme.
Verwendungsnachweis: bis spätestens 31.03. des Folgejahres
Einstellung der Veranstaltung auf unserer Website
Kontakt
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
- Michael Riedmaier, Kfm. Geschäftsführer
- Andrea Fink, Generalsekretärin
Aktuelles vom TKVB
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