FobiQ: Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungen

FobiQ: Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungen
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FobiQ: Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungen

Mit dem Auslaufen der bisherigen Projektförderung für freiberufliche Musikpädagoginnen und Musikpädagogen ist eine wesentliche Finanzierungsmöglichkeit für die Bezuschussung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entfallen.

Der TKVB konnte in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erreichen, dass entsprechende Zuschüsse künftig über die neu eingeführte Förderung FobiQ gewährt werden können.

Bezuschusst werden können Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des TKVB sowie Veranstaltungen anderer Anbieter. Die Höhe und Gewährung der Zuschüsse richten sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie nach der Anzahl und dem finanziellen Umfang der eingegangenen Anträge. Ein Anspruch auf Förderung besteht daher nicht.

Anträge können derzeit noch über das bisherige Antragsformular zur Bezuschussung einer Fortbildung eingereicht werden. Ab Herbst steht ein neues Antragsformular zur Verfügung.

Antragsfrist 2026

Der vollständige Antrag sowie die erforderlichen Nachweise müssen spätestens bis zum

15. November 2026

beim TKVB eingegangen sein. Als Nachweis ist insbesondere eine Teilnahmebestätigung mit Ausweisung der Teilnahmegebühr einzureichen.

Die Bezuschussung erfolgt jeweils bezogen auf das Kalenderjahr. Antrag auf Bezuschussung hier: https://www.dtkvbayern.de/wp-content/uploads/Antrag_Bezuschuss_Fortbildung_PMP-2.pdf

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Andrea Fink

Geschrieben von Andrea Fink

Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. und Leitung der Geschäftsstelle.

Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB) ist mit 3000 Mitgliedern der größte Berufsverband für Musikschaffende im Freistaat Bayern.

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