Am 24. Juli 2026 fand ein konstruktiver Austausch zwischen dem Tonkünstlerverband Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Projektförderung Private Musikinstitute statt.
Nach dem derzeitigen Stand wird die Projektförderung Private Musikinstitute im Förderjahr 2026 auf Grundlage der nahezu identischen Förderregularien wie im Jahr 2025 durchgeführt. Die insoweit bereits aus dem Vorjahr bekannten Berechnungsparameter bleiben somit unverändert. Auch das Antragsformular wird voraussichtlich nur geringfügig angepasst. Gerade erfolgen noch die letzten abschließenden Abstimmungen mit dem StMWK zum Antragsverfahren 2026.
Die Veröffentlichung des Antragsformulars sowie der ergänzenden Unterlagen ist unmittelbar nach den Sommerferien für die Woche ab dem 14. September 2026 vorgesehen. Der diesjährige Antragszeitraum soll sich vom 21. September bis einschließlich 1. November 2026 erstrecken.
Im Gespräch wurden außerdem die ab dem Jahr 2027 geplante Förderrichtlinie erörtert. Es finden aktuell noch letzte Abstimmungen des StMWK mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshofs und dem Bayerischen Finanzministerium statt. Die Antragsfrist soll ab dem Förderjahr 2027 jeweils auf den 31. März festgelegt werden. Damit soll künftig ein früheres und besser planbares Förderverfahren umgesetzt werden.
Auch die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung wurde besprochen. Unterschiedliche Qualifikationswege sollen weiterhin angemessen berücksichtigt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Über die weiteren Festlegungen wird gesondert informiert. Wir danken den Privaten Musikinstituten – auch im Namen des StMWK – für ihre engagierte Arbeit.