Anspruch auf Krankengeld- Krankengeld-Wahltarif

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Anspruch auf Krankengeld- Krankengeld-Wahltarif

Im Krankheitsfall bezahlt die gesetzliche Krankenkasse erst ab der 7. Krankheitswoche das sog. Krankengeld. Dies gilt neben den sonstig sozialversicherungspflichtigen Angestellten auch für die Freiberuflichen Musikpädagog*innen, die bei der KSK versichert sind. Darüber hinaus können die FMPs bei ihrer Krankenkasse einen Krankengeld-Wahltarif abschließen. Frau Ute Schmid-Holzmann, die Sprecherin des Ausschusses FMP hat hierzu eine Zusammenfassung erstellt. Alles dazu hierAnspruch auf Krankengeld_2024

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Andrea Fink

Geschrieben von Andrea Fink

Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. und Leitung der Geschäftsstelle.

Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB) ist mit 3000 Mitgliedern der größte Berufsverband für Musikschaffende im Freistaat Bayern.

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